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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines

1.1 Die EASY2 GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 226c in 46539 Dinslaken (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) erbringt diverse Service- und Beratungsleistungen für Online-Händler und Anbieter von Online-Plattformen und Websites. Zudem bietet sie die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online Marketing Kampagnen an. Weiterhin stellt der Auftragnehmer seinen Auftraggebern cloudbasierte „software as a service (SaaS)“-Lösungen zur Verfügung (im Folgenden auch „EASY2“ genannt). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge des Auftragnehmers mit seinen Auftraggebern. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Der Geltung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.

1.2 Diese AGB werden durch ausdrückliche Einbeziehung in einzelne Verträge oder durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche/Checkbox „ Ich habe die Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiere diese.“ bei der Bestellung akzeptiert. Dies gilt auch, soweit eine interessierte Person sich für die Nutzung der für Testzwecke vom Auftragnehmer bereitgestellten kostenlosen Testversion von EASY2 registriert (siehe dazu Abschnitte 1.6 und 12 Testversion). Die AGB können in ihrer aktuell gültigen Fassung jederzeit unter www.d4y.easy2.de/agb abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden.

1.3 Die vom Auftragnehmer im Einzelnen zu erbringenden Service- und Beratungsleistungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung („AB“), sowie ergänzend für das EASY2 Softwaresystem im Folgenden definiert.

1.4 Falls der Vertrag für eine juristische Person abgeschlossen wird, sichert die abschließende Person zu, dass sie befugt ist, die juristische Person an die Bedingungen zu binden.

1.5 Die vom Auftragnehmer angebotenen SaaS-Lösungen umfassen dabei neben der Bereitstellung von EASY2 in unterschiedlichem Produktumfang auch die Beseitigung von eventuellen Fehlern in EASY2 und die Updates, d.h. die Aktualisierungen, Erweiterungen und Ergänzungen von EASY2 während der Vertragslaufzeit, wobei die Durchführung und Häufigkeit dieser Updates im freien Ermessen von Auftragnehmer stehen.

1.6 Der Auftragnehmer bietet Auftraggebern in diesem Zusammenhang verschiedene Softwaremodule mit unterschiedlichen Funktionalitäten und Funktionsumfängen an. Die EASY2 Module lassen sich dabei nach Funktionsumfang in verschiedene Lizenzmodelle unterteilen. Je nach Lizenzmodell enthält EASY2 einen unterschiedlichen Funktions- und Serviceumfang. Der Umfang der einzelnen Module und Leistungen der zugehörigen Lizenzen ist der entsprechenden Leistungsbeschreibung auf den Internetseiten vom Auftragnehmer, unter www.easy2.de, zu entnehmen.

1.7 Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine kostenlose Testversion von EASY2 zu Testzwecken zu nutzen (im Folgenden „Testversion“ genannt).

2 Lizenzvereinbarungen

2.1 Der Auftraggeber und die von ihm eingerichteten Nutzer erhalten das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit beschränkte Recht, über den zur Verfügung gestellten Zugang zu EASY2 und die von EASY2 – entsprechend der gebuchten Softwaremodule – bereitgestellten Softwarefunktionalitäten zuzugreifen und diese nach diesen AGB und den ausgewählten Spezifikationsparametern (z.B. Projekt- und Nutzeranzahl) zu nutzen.

2.2 Darüber hinausgehende Rechte erhält der Auftraggeber nicht. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, seinen Zugang von EASY2 zu veräußern, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, oder Unterlizenzen zu vergeben. Er darf ferner keine Änderungen an der Software oder den Quellcodes vornehmen.

2.3 Soweit der Auftragnehmer neue Versionen oder Updates der SaaS-Dienste oder Dienstleistungen während der Laufzeit dieses Vertrages infolge von Weiterentwicklungen bereitstellt, gilt die Lizenzeinräumung für diese entsprechend, es sei denn, der Auftragnehmer fügt diesen ergänzende Regelungen bei, worauf der Auftraggeber gesondert hingewiesen wird.

2.4 Das Recht zur Lizenznutzung endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, s. Abschnitt 13 Kündigung, Laufzeit.

2.5 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf Verlangen sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen Dritte zu machen, insbesondere deren Namen und Anschrift mitzuteilen, sowie Art und Umfang seiner gegen den Dritten aus der unberechtigten Programmüberlassung bestehenden Ansprüche unverzüglich mitzuteilen.

2.6 Der Auftraggeber hat auch die Kosten zu tragen, welche aus Bestellungen durch von ihm eingerichtete, mit entsprechenden Rechten ausgestattete und damit befugte Nutzer resultieren. Gleiches gilt im Fall der unbefugten Nutzung durch sonstige Dritte, wenn und soweit der Auftraggeber diese Nutzung zu vertreten hat.

2.7 Der Auftraggeber verpflichtet sich, sicherzustellen, dass jeder von ihm eingerichtete Nutzer diese Vereinbarungen einhält.

Haftung

3.1 Die Parteien sind sich einig, dass der Auftragnehmer ausschließlich beratend und unterstützend tätig wird und keinen bestimmten Erfolg schuldet. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Garantie für die tatsächliche Erfolgssteigerung des vom Auftraggeber erbrachten Online-Angebots.

3.2 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass EASY2 während der Vertragslaufzeit die der ausgewählten Version entsprechenden Funktionen aufweist. Dies beinhaltet, dass diese nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes bleibt außer Betracht.

3.3 Der Auftragnehmer strebt an, den Zugriff auf seine SaaS-Dienste permanent, das heißt 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr zu ermöglichen. Der Auftragnehmer gewährleistet dabei eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,8% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Auftragnehmer liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind.

3.4 Die Zugänglichkeit der vom Auftragnehmer bereitgestellten Softwarelösungen hängt auch von der technischen Ausstattung des Auftraggebers und dessen Datenverbindung über das Internet ab.

3.5 Der Auftragnehmer leistet keine Gewähr für Fehler, die durch die vom Auftraggeber bereitgestellte Umgebung verursacht werden.

3.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, den Zugang zu den Softwarelösungen jederzeit vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Systeme von EASY2, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist.

3.7 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, dass EASY2 für die gesamte Vertragslaufzeit über dieselbe IP-Adresse oder Domain erreichbar ist. Im Falle einer Änderung wird der Auftragnehmer seine Auftraggeber zeitnah informieren.

3.8 Gerät der Auftragnehmer mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung bedarf der Schriftform. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

3.9 Der Auftragnehmer hat Störungen des Zugangs zu EASY2 im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich auf die Störungsmeldung des Auftraggebers hin zu beseitigen. Zur Verpflichtung zur Abgabe einer Störungsmeldung, s. Abschnitt 6.1.

3.10 Die Bereitstellung der auf Seiten des Auftraggebers erforderlichen Hard- und Software ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.

3.11 Der Auftragnehmer gewährleistet nicht, dass die von Auftraggeber eingestellten Dateien für andere Nutzer technisch verarbeitbar und virenfrei sind. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Dateigrößen und Dateiformate.

4 Datensicherheit

4.1 EASY2 und die dort vom Auftraggeber hinterlegten Daten werden auf Servern von mit Auftragnehmer vertraglich verbundenen Rechenzentren betrieben bzw. gespeichert und verarbeitet.

4.2 Zur Datenbereitstellung,-sicherung,-redundanz und zum Code-Backup werden vorrangig Rechenzentren in Deutschland benutzt. Die Namen und Kontaktdaten dieser Rechenzentren werden dem Auftraggeber auf Wunsch mitgeteilt.

4.3 Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Datensicherung Sorge zu tragen und die Soft- und Hardwareumgebung von EASY2 ordnungsgemäß zu pflegen und zu warten.

4.4 Die Auftraggeberdaten werden vom Auftragnehmer regelmäßig sorgfältig gesichert. Im seltenen Fall eines Totalausfalls können unter ungünstigsten Umständen die Daten eines oder mehrerer Tage verloren gehen. Der Auftragnehmer spielt in diesem Fall die letzte verfügbare Sicherung ein.

4.5 Während des gesamten Lebenszyklus der Auftraggeberdaten (Datenbank, Dateiordner, Datenspiegel, Dateibackup) sind die Daten eines Auftraggebers eindeutig erkennbar von den Daten anderer Auftraggeber getrennt.

4.6 Für die Einhaltung rechtlicher Aufbewahrungspflichten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Diese treffen allein den Auftraggeber selbst.

4.7 Die Übertragung von Daten in und aus EASY2 erfolgt mittels SSL-Verschlüsselung über das Internet auf Gefahr des Auftraggebers ohne Gewähr vom Auftragnehmer . Dem Auftraggeber ist bekannt, dass trotz Verschlüsselung bei der Übertragung über das Internet die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.

5 Höhere Gewalt

5.1 Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Auftragnehmer nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.

5.2 Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert.

5.3 Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

5.4 Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als sechs Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

6 Pflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer im Onboardingprozess alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

6.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6.3 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer nur solche Vorlagen und Vorgaben, deren auftragsgemäße Verwendung durch den Auftragnehmer keine Rechte Dritter verletzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung im gesetzlichen Umfang.

6.4 Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Internetseiten/Emails bzw. seines sonstigen Außenauftritts selbst verantwortlich. Es obliegt dem Auftraggeber das geltende Urheberrecht oder sonstige Rechte Dritter zu beachten und ggf. vor der Nutzung oder Nutzbarmachung die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung, auch nicht für Verletzung der Rechte Dritter bei Daten-, Jugendschutz-, Presse- sowie Urheberrechten.

6.5 Der Auftraggeber wird auftretende Fehler von EASY2 unverzüglich an den Auftragnehmer mitteilen und bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer erkennbare Zugangsstörungen oder sonstige Fehler unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis, über das Supportcenter (www.help.easy2.de/support-kontaktieren/) oder per E-Mail (support@easy2.de)anzuzeigen (Störungsmeldung).

6.6 Der Auftraggeber sichert zu, dass die an den Auftragnehmer mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Auftragnehmer jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage binnen fünfzehn Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für den Namen, die postalische Anschrift und die E-Mail-Adresse des Auftraggebers.

6.7 Angegebene E-Mail-Postfächer sowie darin enthaltene sensitive Informationen, insbesondere die Zugangsdaten dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6.8 Der Auftraggeber hat die Geheimhaltung der vom Auftragnehmer zum Zwecke des Zugangs zu Diensten erhaltenen Passwörter sicherzustellen. Er verpflichtet sich, die Passwörter streng geheim zu halten. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Auftraggebers Dritte durch Missbrauch der Passwörter die Leistungen vom Auftragnehmer nutzen, haftet der Auftraggeber für entstehende Kosten und Schäden.

6.9 Der Auftraggeber gewährleistet, dass auf dem Server befindliche Inhalte nicht gegen geltendes deutsches und/oder EU-Recht verstoßen und diese sowie der von ihm genutzte Zugang keine Schutz-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.

6.10 Soweit der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung von EASY2 personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand greift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen.

6.11 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Schadensersatz- und sonstigen Ansprüchen, die aus schuldhaften Verstößen gegen die in diesem Abschnitt 6 Pflichten des Auftraggebers niedergelegten Pflichten erwachsen, freizustellen bzw. dem Auftragnehmer hieraus entstehende Schäden zu ersetzen.

6.12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutze seiner Daten und Programme zu ergreifen, insbesondere durch die Anfertigung von Backup-Kopien in maschinenlesbarer Form in für seinen Geschäftsbereich üblichen zeitlichen Abständen.

6.13 Der Auftraggeber ergreift alle technischen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass seine Internet-Sicherheit dem Stand der Technik genügt. Er wird vor Versendung seine Daten und Informationen auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren, prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen.

6.14 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass er keine technischen Einrichtungen, Software oder sonstige Daten verwendet oder übermittelt oder Anwendungen ausführt, die schädigende Programme enthalten oder in anderer Weise geeignet sind, technische Einrichtungen, Software oder Daten von EASY2 zu beeinträchtigen, zu ändern oder zu zerstören.

7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die für die Inanspruchnahme der Produkte und Dienstleistungen anfallenden Entgelte berechnen sich nach den jeweils auf den Internetseiten von Auftragnehmer einsehbaren Preisen, soweit nicht ausdrücklich im Einzelfall in Textform eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

7.2 Nach der Bestellung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes sofort fällig. Die Restzahlung ist nach Fertigstellung durch den Auftragnehmer und Abnahme des Auftraggebers fällig.

7.3 Die Vergütung für EASY2 wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, jährlich nach Nutzungsumfang durch den Auftragnehmer im Folgemonat zum Leistungszeitraum in Rechnung gestellt. Die Vergütung wird sofort nach Rechnungsstellung fällig.

7.4 Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich elektronisch.

7.5 Die Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer erfolgt in Euro (€). Soweit nicht anderweitig ausdrücklich angegeben, handelt es sich bei allen genannten Entgelten und Preisen um Nettobeträge, bei denen zusätzlich die jeweils gültige Umsatzsteuer und ggf. weitere gesetzliche Abgaben abgerechnet werden. Die Umsatzsteuer und ggf. weitere gesetzliche Abgaben werden insoweit gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

7.6 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Rechnung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei begründeten Einwendungen bleiben unberührt.

7.7 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.8 Eine Abtretung von Forderungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Auftragnehmer. Die Zustimmung wird der Auftragnehmer nicht unbillig verweigern.

8 Vertraulichkeit

8.1 Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich wechselseitig, alle Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung Kenntnis erlangen und welche die andere Vertragspartei ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und diese Informationen Dritten nur zugänglich zu machen, soweit dies zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist. Gleiches gilt für Informationen, deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus den Umständen ergibt.

8.2 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich ebenso, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, welche Zugang zu Informationen im Sinne des Abschnitts 7.1 haben, zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen.

8.3 Die in Abschnitt 8.1 und 8.2 getroffenen Regelungen behalten ihre Wirksamkeit auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses.

9 Haftungsbeschränkung

9.1 Für eine Haftung vom Auftragnehmer auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

9.2 Der Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen, sofern der Auftragnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalspflicht). Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss ausgeschlossen.

9.3 Sofern der Auftragnehmer für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

9.4 Für leicht fahrlässige Verzögerungsschäden ist die Haftung vom Auftragnehmer auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5 Prozent, des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtentgeltes beschränkt.

9.5 Für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten oder Programmen ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber angefallen wäre.

9.6 Die Höhe der Haftung beschränkt sich, soweit es sich nicht um einen Fall groben Verschuldens seitens des Auftragnehmers handelt, auf das jeweils insgesamt geleistete Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für zwei Jahre. In jedem Fall ist die Gesamthaftung pro Schadensfall auf 5.000 € beschränkt.

9.7 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, wenn der Auftragnehmer eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat. Ferner gelten sie nicht für solche Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, oder für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9.8 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten, soweit es sich nicht um einen Fall groben Verschuldens handelt, auch zugunsten der Mitarbeiter vom Auftragnehmer, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung bedient.

9.9 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder technische Störungen, die durch Inkompatibilität der auf den technischen Systemen des Auftraggebers vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können.

9.10 Soweit der Auftragnehmer Links zu Webseiten Dritter anbietet, wird für deren Inhalt keine Haftung übernommen. Auf die Inhalte dieser Seiten hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Ansprüche jeglicher Art gegen den Auftragnehmer oder seiner Mitarbeiter, die aus der Nutzung der Plattform resultieren, können nur mit Zustimmung von Auftragnehmer an Dritte abgetreten werden.

9.11 Für etwaige Rechtsverstöße des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht.

9.12 Für den Internetprovider/-anbieter ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

9.13 Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherung der eigenen Systeme mit der im Datenverkehr üblichen und erforderlichen Sorgfalt. Für unzulässige Zugriffe durch Hacker oder neue, unbekannte Viren, trojanische Pferde, etc. kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

9.14 Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen, §284 BGB.

9.15 Datenschutzrechliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst.

9.16 Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der erstellten digitalen Angebote (Webseiten, Onlineshops, Akademien etc.) resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

10 Verjährungsregelung

10.1 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Zugang der Mängelanzeige, spätestens zwei Jahre nach erstmaligem Auftreten des Mangels. Etwaige Ansprüche vom Auftragnehmer gegen den Auftraggeber wegen Unterlassen der Mängelanzeige bleiben hiervon unberührt.

10.2 Sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer unterliegen einer Verjährung ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für grob fahrlässig und vorsätzlich verursachte Schäden, sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens und der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzende Schäden.

11 Urheberrechte

11.1 Der Auftragnehmer verändert keine Daten, die vom Auftraggeber oder Dritten, die der Auftraggeber autorisiert hat, in EASY2 gespeichert wurden.

11.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer unwiderruflich und unentgeltlich das uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrecht ein im Hinblick auf seine Ideen, Anfragen zur Serviceweiterentwicklung, Feedbacks, Empfehlungen oder andere Informationen, die von ihm oder Dritten in Verbindung mit den SaaS-Lösungen abgegeben werden, es sei denn, er behält sich entsprechende Rechte eindeutig gegenüber dem Auftragnehmer erkennbar ausdrücklich vor.

11.3 Der Auftragnehmer erwirbt keine Urheberrechte an den in EASY2 vorhandenen Daten des Auftraggebers oder von Dritten.

12 Testversion

12.1 Vorbehaltlich der nachfolgend in diesem Abschnitt enthaltenen Bestimmungen gelten auch für die Testversion die hier vorliegenden AGB entsprechend.

12.2 Zur Nutzung der Testversion muss der Auftraggeber sich unter Angabe seiner E-Mail, seiner Telefon-Nr. und seines Namens auf den Internetseiten vom Auftragnehmer registrieren. Mit dem Anklicken der Checkbox „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere diese“ bei der Registrierung gibt er ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Testversion unter Einbeziehung der vorliegenden AGB ab. Nach Abgabe dieser Erklärung wird der Auftraggeber mittels einer Benachrichtigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse darüber informiert, dass auf den Internetseiten vom Auftragnehmer eine entsprechende Eingabe gemacht wurde. Die Benachrichtigungsmail enthält einen Bestätigungslink. Nach Aufruf dieses Bestätigungslinks wird die Registrierung abgeschlossen.

12.3 Die Nutzung der Testversion erfolgt für die interessierte Person kostenlos.

12.4 Entscheidet sich der Auftraggeber für die Inanspruchnahme der kostenpflichtigen Version von EASY2, so muss er durch Auswahl des entsprechenden Produktes im Konfigurator in EASY2 die entsprechende Eingabemaske aufrufen und dort die gewünschten Module sowie die gewünschte Zahlungsart angeben.

12.5 Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber Auftraggebern der Testversion keine Gewähr dafür, dass die Leistungen störungs- oder fehlerfrei sind.

12.6 Der Auftragnehmer kann die Testversion jederzeit ohne Vorankündigung nach freiem Ermessen einstellen oder vorübergehend aussetzen. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.

12.7 Der Vertrag über die Nutzung der Testversion endet automatisch nach 30 Tagen und bedarf beiderseits keiner Kündigung.

13 Kündigung, Laufzeit

13.1 Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bezüglich der SaaS-Lösungen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. Er kann vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer jederzeit zum Ende jeden Vertragsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.

13.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform (Übermittlung per E-Mail ist ausreichend, § 127 II BGB).

13.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Anzeichen einer missbräuchlichen Verwendung von EASY2 oder der entsprechenden Zugangsdaten gegeben sind, oder der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät.

14 Zugang zu und Löschung von Daten

14.1 Besteht ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, so kann der Auftragnehmer den Zugang des Auftraggebers zu EASY2 vollständig oder teilweise sperren.

14.2 Der Auftragnehmer ist spätestens nach Ablauf von dreißig Tagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, die Daten des Auftraggebers unwiederbringlich zu löschen. Auf die unwiederbringliche Löschung wird der Auftraggeber zuvor textlich auf der zuletzt von ihm benannten E-Mail-Adresse hingewiesen.

14.3 Die Sicherung der Daten bei Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers. Er hat dazu die Möglichkeit, seine Dateien auf eigene Rechner herunter zu laden und zu speichern.

14.4 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass nach Beendigung dieses Vertrages seitens des Auftraggebers kein Anspruch darauf besteht, dass seine Auftraggeberdaten in der dann aktuellen Version der SaaS-Dienste oder Dienstleistungen wieder eingespielt werden können. Insbesondere gehen bei Beendigung des Vertrages die Einstellungen, Einrichtungen und Stammdateneingaben des Auftraggebers für immer verloren.

15 Änderungen der AGB

15.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern oder zu ergänzen. Die geänderten oder ergänzten Bedingungen werden den Auftraggebern per E-Mail oder postalisch spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Alternativ hierzu kann der Auftragnehmer den Auftraggeber auch direkt in EASY2 informieren. Die jeweiligen ergänzten oder geänderten AGB können ab diesem Zeitpunkt auch unter www.d4y.easy2.de/agb abgerufen werden.

15.2 Widerspricht ein Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber dem Auftragnehmer, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Der Auftragnehmer wird die Auftraggeber in der E-Mail oder dem Schreiben über die Änderung oder Ergänzung der Bedingungen auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Wenn ein Auftraggeber mit zu seinen Ungunsten geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, kann er das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Auch auf dieses Kündigungsrecht wird der Auftragnehmer in dem Schreiben über die Änderung oder Ergänzung der Bedingungen hinweisen.

16 Datenschutz, Weitergabe personenbezogener Daten des Auftraggebern

16.1 Die Speicherung und Verarbeitung der persönlichen Daten von Auftraggebern erfolgt unter strikter Wahrung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.easy2.de/datenschutzerklaerung.

17 Gerichtsstand und Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Vertragssprache

17.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Düsseldorf.

17.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist Deutsch.

18 Widersprüchliche Regelungen, Schriftform, Salvatorische Klausel

18.1 Sollte es Widersprüche zwischen diesen AGB und anderen Regelungen geben, die der Auftraggeber bestätigt, haben die anderen Regelungen Vorrang.

18.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 II BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.

18.3 Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.